Datenschutzhinweise gemäß Art. 13 DSGVO für MitarbeiterInnen des CVJM Zeltlager Badsee

 

(1) Verantwortlich für die Datenverarbeitung der Mitarbeiterdaten im Verein CVJM Zeltlager Badsee e.V. (im Folgenden: Verein) ist die Stephan Grassl, Am Landgraben 3, 90765 Fürth, Telefon: 0911 – 9746251 , Email: stephan.grassl@badsee.de

(2) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten (im Folgenden: Daten) seiner Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen (im Folgenden: Mitarbeiter) in automatisierter und nichtautomatisierter Form. Hierbei handelt es sich um folgende Daten: Name und Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummern (soweit vorhanden Festnetz und Mobil) sowie – falls vorhanden – E-Mail-Adresse.

(3) Unter „Verarbeitung von Daten“ werden z.B. folgende Vorgänge verstanden: Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Verwenden, Übermitteln, Verbreiten sowie Löschen von Daten (Artikel 4 Nr. 2 Datenschutz-Grundverordnung – DSGV O).

(4) Die in (2) genannten Daten sind Pflichtdaten; eine Person kann nur im Zeltlager Badsee Mitarbeiter sein, sowie an den Vor- und Nachtreffen teilnehmen, wenn sie dem Verein diese Pflichtdaten zwecks rechtmäßiger Verarbeitung im Sinne der DSGVO zur Verfügung stellt.

(5) Die Daten der Mitarbeiter werden zum Zwecke der Mitarbeiterverwaltung verarbeitet und sind für die ordnungsgemäße Durchführung des Zeltlagers notwendig.

(6) Adressdaten der Mitarbeiter werden zum Zwecke des Postversands von Anmeldungen und BadseeNews an die zuständige Druckerei weitergegeben.

(7) Im Zusammenhang mit allen seinen Veranstaltungen veröffentlicht der Verein möglicherweise Fotos der Veranstaltung sowie einen Bericht darüber auf seiner Homepage und übermittelt Fotos nebst Bericht womöglich an Zeitungen und Soziale Medien. Fotos einzelner Personen werden nicht veröffentlicht/übermittelt. Jedoch ist davon auszugehen, dass Mitarbeiter auf den Fotos erkennbar sind. Dies dient der Öffentlichkeitsarbeit und Außendarstellung des Vereins. Fotos einzelner Personen oder weitere Daten veröffentlicht/übermittelt der Verein nur mit Einwilligung der betroffenen Person (Rechtsgrundlage: Artikel 6 Absatz 1 a) DSGVO).

(8) Die Mitarbeiterdaten werden spätestens 10 Jahre nach Beendigung der aktiven Mitarbeit im Zeltlager gelöscht, soweit sie für die Mitgliederverwaltung nicht mehr benötigt werden und keine gesetzlichen, vertraglichen oder satzungsmäßigen Aufbewahrungsfristen dem entgegenstehen.

(9) Mitarbeiter haben im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen das Recht auf Auskunft über ihre gespeicherten personenbezogenen Daten (Art. 15 DSGVO) sowie auf Berichtigung (Art. 16 DSGVO), Löschung (Art. 17 GS-DVO), Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 GS- DVO), Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21DSGVO) und Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO). Diese Rechte können schriftlich oder per E- Mail bei den in (1) genannten Verantwortlichen geltend gemacht werden.

(10) Soweit Einwilligungen der Mitarbeiter zur Verwendung ihrer Daten erforderlich sind, können diese mündlich, schriftlich oder per E-Mail erteilt werden. Der Verein ist beweispflichtig dafür, dass eine Einwilligung erteilt wurde. Die Mitarbeiter können eine bereits erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen. Der Widerruf kann mündlich, schriftlich oder per E-Mail an die in (1) genannten Verantwortlichen gesandt werden. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Datenverarbeitung bleibt vom Widerruf unberührt.

(11) Den Mitarbeitern steht das Recht zur Beschwerde über die Datenverarbeitung des Vereins beim Bayerischen Landesbeauftragten für den Datenschutz zu.