Reise- und Teilnahmebedingungen
1. Veranstalter
Der Veranstalter des Zeltlagers ist der CVJM Zeltlager Badsee e. V. mit Sitz in Fürth. Veranstaltungsort ist Riedles 5, 87647 Unterthingau (Allgäu). Ansprechpartner und
Kontaktmöglichkeiten sind auf der Website und im Anmeldebereich veröffentlicht.
2. Veranstaltungszeit & Zielgruppe
Das Zeltlager findet jährlich im August innerhalb der ersten drei Ferienwochen statt. Es gibt zwei getrennte frei wählbare Zeltlager. Teilnehmen können Kinder und Jugendliche von 9–14 Jahren (sogenannte Jungscharler*innen). Darüber hinaus gibt es 15-jährige Teilnehmende. Sie bilden das Team 15. Mitarbeitende sind mindestens 16 Jahre.
3. Anmeldung und Vertragsabschluss
Die Anmeldung erfolgt über das vom Veranstalter bereitgestellte Online-Formular. Anmeldungen müssen vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Mit der Anmeldung erkennen die Erziehungsberechtigten die vorliegenden Bedingungen an. Ein Teilnahmevertrag kommt zustande, sobald der Veranstalter die Anmeldung per Mail bestätigt.
4. Reisepreis und Leistungen
Der Teilnahmebeitrag für Kinder von 9 – 14 Jahren beträgt regulär 240 € inklusive Unterkunft, Verpflegung und Betreuung. Geschwisterkinder erhalten gestaffelte Ermäßigungen (2. Kind −10 %, weitere −20 %). Diese Regelung gilt nur für Jungscharler*innen. Die Teilnahme am Team 15 kostet regulär 200 € und bewirkt keine Ermäßigungen für Geschwisterkinder unter den Jungscharlern.
Im Preis enthalten sind Verpflegung, Unterbringung in einem Zelt, Betreuung sowie das gesamte Programm vor Ort.
Nicht enthalten sind ggf. zusätzliche Leistungen wie persönliches Taschengeld für Einkäufe am Kiosk oder ein Badsee-T-Shirt.
5. Zahlungsbedingungen
Der Gesamtbetrag wird zum vorher genannten Termin vom angegebenen Konto eingezogen.
Bei Nichtzahlung kann der Veranstalter den Platz anderweitig vergeben.
Gebühren für verspätete Zahlungen oder Rücklastschriften trägt der/die Teilnehmer*in bzw. die Erziehungsberechtigten.
6. Transport & Anreise
Sie können Ihr Kind selbst zum Lagerplatz bringen oder die organisierten Busfahrten nutzen. Die entsprechenden Haltestellen und Kosten entnehmen Sie bitte der Anmeldung. Über die genauen Abfahrtszeiten werden Sie gesondert kurzfristig informiert.
Eine nachträgliche Buchung des Busses ist nur möglich, solange es noch freie Plätze gibt.
Der Veranstalter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Busfahrt nur bei ausreichenden Buchungen angeboten werden kann. Es gibt keine Garantie auf einen Busplatz. Im Falle, das der Bustransfer nicht angeboten werden kann, werden die Kosten für den Bus vollständig rückerstattet.
7. Abbruch der Reise / Rücktritt
Ein Rücktritt muss schriftlich erklärt werden.
Im Falle eines Rücktritts werden folgende Stornogebühren erhoben:
bis 4 Wochen vor Lagerbeginn: Bearbeitungsgebühr von 10 % des Teilnehmerbeitrags
bis 1 Wochen vor Lagerbeginn: 20 % des Teilnahmebeitrags
ab 7 Tagen vor Lagerbeginn oder bei Nichtantritt ohne Abmeldung: 100 % des Teilnahmebeitrags
Maßgeblich für die Berechnung der Stornogebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter.
Der Teilnehmende bzw. die Erziehungsberechtigten haben die Möglichkeit, vor Beginn des Zeltlagers eine/n Ersatzteilnehmer*in zu stellen, sofern diese/r die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt.
Eine Rückerstattung von nichterbrachten Teilleistungen von Seiten des Zeltlagers durch krankheitsbedingte Abreise oder verfrühte Abreise auf eigenen Wunsch, z.B. im Falle von
starkem Heimweh ist nicht möglich. Der Veranstalter behält sich darüber das Recht vor, bei Eintreten von höherer Gewalt das Zeltlager abzusagen oder vorzeitig abzubrechen. In diesem Fall müssen die Kinder ebenfalls abgeholt werden.
Der Veranstalter empfiehlt daher, eine private Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.
8. Gesundheit & Versicherung
Es ist eine gültige Krankenversicherungskarte mitzubringen.
Angehörige sollten den Veranstalter über gesundheitliche Besonderheiten informieren (Allergien, Medikamente, etc.). Den Erziehungsberechtigten wird angeraten den Tetanusschutz ihres Kindes zu prüfen und gegebenenfalls auffrischen zu lassen. Ebenfalls ist eine FSME-Schutzimpfung ratsam. Eine Verpflichtung dazu besteht nicht.
Der Veranstalter empfiehlt, dass Teilnehmende eine Haftpflicht- und ggf. eine Reiseunfallversicherung haben. Eine Pflicht hierzu besteht nicht.
9. Betreuung & Sicherheit
Während des Zeltlagers sind qualifizierte Mitarbeitende rund um die Uhr für die Kinder verantwortlich. Jeweils mindestens zwei Mitarbeitende leben mit den teilnehmenden Kindern und Jugendlichen in einer Zeltgemeinschaft, auch nachts. Der Veranstalter hat ein Sanitäts- bzw. Erste-Hilfe-Konzept vor Ort. Bei medizinischen Notfällen wird in Abstimmung mit Erziehungsberechtigten ggf. ein niedergelassener Arzt oder das Krankenhaus aufgesucht.
10. Ausschluss vom Zeltlager / Abholung auf eigene Kosten
Teilnehmende sind verpflichtet, sich an die Zeltlagerregeln, Anweisungen der Mitarbeitenden sowie an die Grundsätze eines respektvollen und verantwortungsvollen Miteinanders zu halten.
Bei schwerwiegenden oder wiederholten Regelverstößen (z. B. Gefährdung anderer, Gewalt, grobes Fehlverhalten, Missachtung von Anweisungen) kann der/die Teilnehmer*in
vom weiteren Zeltlagerbetrieb ausgeschlossen werden. Auch wenn die Teilnahme medizinisch nicht länger verantwortet werden kann, müssen Kinder abgeholt werden (ärztlicher Rat, Läuse, schwere Magen-Darm-Erkrankungen o.ä). In diesem Fall sind die Erziehungsberechtigten verpflichtet, das Kind unverzüglich und auf eigene Kosten vom Zeltlager abzuholen.
Ein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebeitrags oder anteiliger Kosten besteht in diesem Fall nicht.
11. Elternbesuchstag
Ein Elternbesuchstag ist während des Lagers vorgesehen. Besuche außerhalb dieses Tages sind aus organisatorischen Gründen nicht möglich.
12. Packliste & Ausrüstung
Teilnehmende müssen notwendige Ausrüstung selbst mitbringen, z. B. Schlafsack, Matte, Regenbekleidung, robuste Kleidung, Waschzeug, Sonnencreme, unzerbrechliches Geschirr, Besteck (keine spitzen Messer) etc. Hier ist eine Packliste zu finden.
Elektronische Geräte wie Handys sind ausdrücklich nicht erwünscht. Es gibt keine Lademöglichkeit. Es wird vom Veranstalter keinerlei Haftung für Beschädigungen oder
Verschwinden entsprechender Geräte übernommen.
Vom Mitbringen von Wertgegenständen sollte ebenfalls abgesehen werden, da auch hier keine Haftung von Seiten des Zeltlagers übernommen werden kann.
Es ist ausdrücklich nicht erlaubt, Waffen jedweder Art ins Zeltlager mitzubringen. Dazu zählen auch alle Arten von Messer, inklusive Taschen- oder Schnitzmesser.
13. Verhaltenskodex & Schutzkonzept
Teilnehmende und Mitarbeitende verpflichten sich zu einem respektvollen Umgang miteinander. Der Zeltlagerbetrieb folgt einem Verhaltens- und Schutzkonzept, das Gewaltprävention, Respekt und Sicherheit betont.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden gemäß der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Die Datenschutzhinweise des Veranstalters gelten entsprechend.
Während es Zeltlagers werden Bilder und Videos erstellt, die zum Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit und zu Werbezwecken in (Print-)Publikationen, sowie auf der Homepage, Facebook- und Instagram-Seite des CVJM Zeltlager Badsee e.V. ohne Angabe persönlicher Daten veröffentlicht und zu diesem Zwecke auch abgespeichert werden dürfen.
15. Haftung
Der Veranstalter haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Sorgfaltspflichten bei der Durchführung des Zeltlagers.
Für mitgebrachte persönliche Gegenstände, insbesondere Wertgegenstände oder elektronische Geräte wird keine Haftung übernommen.
Für Schäden, die durch höhere Gewalt entstehen übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
16. Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bedingungen unberührt.
Stand: März 2026